Zukunft weiterdenken.

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Fahrschulreform 2027:
Die praktische Fahrprüfung

Die praktische Prüfung bleibt auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform ein zentraler Bestandteil des Führerscheinerwerbs. Sie überprüft, ob Fahrschüler ein Fahrzeug sicher, verantwortungsvoll und selbstständig im Straßenverkehr führen können. Viele organisatorische Abläufe rund um die praktische Prüfung erfolgen derzeit weiterhin über die Fahrschule und die technische Prüfstelle. Im Zusammenhang mit der Reform wird allerdings auch darüber diskutiert, einzelne Ausbildungs- und Prüfungsabläufe künftig flexibler zu gestalten.


Wann darf ich zur praktischen Prüfung?

Zur praktischen Prüfung darf derzeit nur antreten, wer zuvor die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat.
Dazu gehören unter anderem:

  • das Bestehen der theoretischen Prüfung innerhalb der letzten 12 Monate vor dem geplanten Termin für die praktische Prüfung,
  • die vollständige praktische Ausbildung,
  • die vorgeschriebenen Sonderfahrten sowie
  • die Einschätzung der Prüfungsreife durch die Fahrschule.

Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt anschließend durch die Fahrschule bei der technischen Prüfstelle.


Wer meldet mich zur praktischen Prüfung an?

Derzeit erfolgt die Anmeldung zur praktischen Prüfung durch die Fahrschule bei der technischen Prüfstelle. Die Fahrschule bestätigt dabei unter anderem, dass die praktische Ausbildung abgeschlossen wurde und der Fahrschüler als prüfungsreif eingeschätzt wird.
Zur Anmeldung gehören normalerweise auch organisatorische Abläufe wie:

  • die Terminabstimmung,
  • die Bereitstellung des Prüfungsfahrzeugs sowie
  • die Abstimmung mit der technischen Prüfstelle.

Eine selbstständige Anmeldung durch Fahrschüler ist im aktuellen Ausbildungssystem normalerweise nicht vorgesehen. Ob sich einzelne organisatorische Abläufe im Rahmen der geplanten Fahrschulreform künftig verändern könnten, ist derzeit noch offen.


Wo findet die praktische Prüfung statt?

Die praktische Prüfung beginnt derzeit normalerweise an einem vereinbarten Treffpunkt der technischen Prüfstelle oder der Fahrschule. Die Prüfungsfahrt findet anschließend im öffentlichen Straßenverkehr statt. Dabei werden die 8 Fahraufgaben (inkl. Benutzen von Fahrassistenzsystemen) sowie 3 Grundfahraufgaben geprüft.

Dazu gehören:

  • Geradeausfahren
  • Kurve
  • Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen
  • Kreuzung
  • Schienenverkehr
  • Haltestelle, Fußgängerüberweg
  • Kreisverkehr
  • Ein- und Ausfädelungsstreifen
  • Grundfahraufgaben
    • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
    • Umkehren
    • Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Je nach Region können sich Prüfungsstrecken, Verkehrsaufkommen und typische Fahrsituationen unterscheiden. Die Gesamtprüfungszeit beträgt zurzeit 55 Minuten.


Mit welchem Fahrzeug wird geprüft?

Die praktische Prüfung findet derzeit normalerweise mit einem Fahrzeug der Fahrschule statt. Dabei handelt es sich um speziell ausgestattete Fahrschulfahrzeuge mit zusätzlichen Pedalen für die Fahrlehrkraft. Das Prüfungsfahrzeug entspricht der Fahrerlaubnisklasse, für die die Ausbildung erfolgt. Viele Fahrschüler absolvieren die praktische Prüfung daher mit dem Fahrzeug, mit dem sie zuvor bereits Fahrstunden durchgeführt haben. Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt durch die Fahrschule.


Wer sitzt während der Prüfung im Fahrzeug?

Während der praktischen Prüfung befinden sich derzeit normalerweise mehrere Personen im Fahrzeug:

  • der Fahrschüler selbst,
  • der amtlich anerkannte Prüfer sowie
  • die Fahrlehrkraft.

Die Fahrlehrkraft begleitet die Prüfung unter anderem aus organisatorischen und sicherheitsrelevanten Gründen. Das Prüfungsfahrzeug verfügt zusätzlich über besondere Sicherheitseinrichtungen wie Doppelpedale.


Erfährt die Fahrschule mein Ergebnis?

Ja. Das Ergebnis der praktischen Prüfung wird derzeit in der Regel auch der Fahrschule mitgeteilt. Dadurch kann die Fahrschule den weiteren Ablauf organisieren – beispielsweise bei einer bestandenen Prüfung die letzten Schritte bis zur Fahrerlaubnis oder bei einer nicht bestandenen Prüfung weitere Ausbildungsfahrten und einen neuen Prüfungstermin. Die praktische Prüfung ist damit organisatorisch weiterhin eng mit der Fahrschulausbildung verbunden.


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Fachbücher, Verwaltungssoftware und Audioangebote

Bücher und eBooks

Lern- und Lehrbücher mit klarer Struktur und verständlichem Aufbau.

Verwaltungssoftware

Branchenspezifische Softwarelösungen zur Organisation und Verwaltung von Fahrschulen und Berufsbetreuungen sowie Unterrichtssoftware.

Audio für Meditation

Audioangebote für Ruhe, Konzentration und Meditation.

Fahrschulreform 2027:
Die praktische Fahrprüfung

Die praktische Prüfung bleibt auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform ein zentraler Bestandteil des Führerscheinerwerbs. Sie überprüft, ob Fahrschüler ein Fahrzeug sicher, verantwortungsvoll und selbstständig im Straßenverkehr führen können. Viele organisatorische Abläufe rund um die praktische Prüfung erfolgen derzeit weiterhin über die Fahrschule und die technische Prüfstelle. Im Zusammenhang mit der Reform wird allerdings auch darüber diskutiert, einzelne Ausbildungs- und Prüfungsabläufe künftig flexibler zu gestalten.


Wann darf ich zur praktischen Prüfung?

Zur praktischen Prüfung darf derzeit nur antreten, wer zuvor die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat.
Dazu gehören unter anderem:


  • das Bestehen der theoretischen Prüfung innerhalb der letzten 12 Monate vor dem geplanten Termin für die praktische Prüfung,
  • die vollständige praktische Ausbildung,
  • die vorgeschriebenen Sonderfahrten sowie
  • die Einschätzung der Prüfungsreife durch die Fahrschule.

Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt anschließend durch die Fahrschule bei der technischen Prüfstelle.


Wer meldet mich zur praktischen Prüfung an?

Derzeit erfolgt die Anmeldung zur praktischen Prüfung durch die Fahrschule bei der technischen Prüfstelle. Die Fahrschule bestätigt dabei unter anderem, dass die praktische Ausbildung abgeschlossen wurde und der Fahrschüler als prüfungsreif eingeschätzt wird.
Zur Anmeldung gehören normalerweise auch organisatorische Abläufe wie:


  • die Terminabstimmung,
  • die Bereitstellung des Prüfungsfahrzeugs sowie
  • die Abstimmung mit der technischen Prüfstelle.

Eine selbstständige Anmeldung durch Fahrschüler ist im aktuellen Ausbildungssystem normalerweise nicht vorgesehen. Ob sich einzelne organisatorische Abläufe im Rahmen der geplanten Fahrschulreform künftig verändern könnten, ist derzeit noch offen.


Wo findet die praktische Prüfung statt?

Die praktische Prüfung beginnt derzeit normalerweise an einem vereinbarten Treffpunkt der technischen Prüfstelle oder der Fahrschule. Die Prüfungsfahrt findet anschließend im öffentlichen Straßenverkehr statt. Dabei werden die 8 Fahraufgaben (inkl. Benutzen von Fahrassistenzsystemen) sowie 3 Grundfahraufgaben geprüft.
Dazu gehören:


  • Geradeausfahren
  • Kurve
  • Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen
  • Kreuzung
  • Schienenverkehr
  • Haltestelle, Fußgängerüberweg
  • Kreisverkehr
  • Ein- und Ausfädelungsstreifen
  • Grundfahraufgaben
    • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
    • Umkehren
    • Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Je nach Region können sich Prüfungsstrecken, Verkehrsaufkommen und typische Fahrsituationen unterscheiden. Die Gesamtprüfungszeit beträgt zurzeit 55 Minuten.


Mit welchem Fahrzeug wird geprüft?

Die praktische Prüfung findet derzeit normalerweise mit einem Fahrzeug der Fahrschule statt.
Dabei handelt es sich um speziell ausgestattete Fahrschulfahrzeuge mit zusätzlichen Pedalen für die Fahrlehrkraft. Das Prüfungsfahrzeug entspricht der Fahrerlaubnisklasse, für die die Ausbildung erfolgt. Viele Fahrschüler absolvieren die praktische Prüfung daher mit dem Fahrzeug, mit dem sie zuvor bereits Fahrstunden durchgeführt haben.
Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt durch die Fahrschule.


Wer sitzt während der Prüfung im Fahrzeug?

Während der praktischen Prüfung befinden sich derzeit normalerweise mehrere Personen im Fahrzeug:


  • der Fahrschüler selbst,
  • der amtlich anerkannte Prüfer sowie
  • die Fahrlehrkraft.

Die Fahrlehrkraft begleitet die Prüfung unter anderem aus organisatorischen und sicherheitsrelevanten Gründen. Das Prüfungsfahrzeug verfügt zusätzlich über besondere Sicherheitseinrichtungen wie Doppelpedale.


Erfährt die Fahrschule mein Ergebnis?

Ja. Das Ergebnis der praktischen Prüfung wird derzeit in der Regel auch der Fahrschule mitgeteilt. Dadurch kann die Fahrschule den weiteren Ablauf organisieren – beispielsweise bei einer bestandenen Prüfung die letzten Schritte bis zur Fahrerlaubnis oder bei einer nicht bestandenen Prüfung weitere Ausbildungsfahrten und einen neuen Prüfungstermin. Die praktische Prüfung ist damit organisatorisch weiterhin eng mit der Fahrschulausbildung verbunden.


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Die praktische Fahrprüfung

Die praktische Prüfung bleibt auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform ein zentraler Bestandteil des Führerscheinerwerbs. Sie überprüft, ob Fahrschüler ein Fahrzeug sicher, verantwortungsvoll und selbstständig im Straßenverkehr führen können. Viele organisatorische Abläufe rund um die praktische Prüfung erfolgen derzeit weiterhin über die Fahrschule und die technische Prüfstelle. Im Zusammenhang mit der Reform wird allerdings auch darüber diskutiert, einzelne Ausbildungs- und Prüfungsabläufe künftig flexibler zu gestalten.


Wann darf ich zur praktischen Prüfung?

Zur praktischen Prüfung darf derzeit nur antreten, wer zuvor die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat.
Dazu gehören unter anderem:


  • das Bestehen der theoretischen Prüfung innerhalb der letzten 12 Monate vor dem geplanten Termin für die praktische Prüfung,
  • die vollständige praktische Ausbildung,
  • die vorgeschriebenen Sonderfahrten sowie
  • die Einschätzung der Prüfungsreife durch die Fahrschule.

Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt anschließend durch die Fahrschule bei der technischen Prüfstelle.


Wer meldet mich zur praktischen Prüfung an?

Derzeit erfolgt die Anmeldung zur praktischen Prüfung durch die Fahrschule bei der technischen Prüfstelle. Die Fahrschule bestätigt dabei unter anderem, dass die praktische Ausbildung abgeschlossen wurde und der Fahrschüler als prüfungsreif eingeschätzt wird.
Zur Anmeldung gehören normalerweise auch organisatorische Abläufe wie:


  • die Terminabstimmung,
  • die Bereitstellung des Prüfungsfahrzeugs sowie
  • die Abstimmung mit der technischen Prüfstelle.

Eine selbstständige Anmeldung durch Fahrschüler ist im aktuellen Ausbildungssystem normalerweise nicht vorgesehen. Ob sich einzelne organisatorische Abläufe im Rahmen der geplanten Fahrschulreform künftig verändern könnten, ist derzeit noch offen.


Wo findet die praktische Prüfung statt?

Die praktische Prüfung beginnt derzeit normalerweise an einem vereinbarten Treffpunkt der technischen Prüfstelle oder der Fahrschule. Die Prüfungsfahrt findet anschließend im öffentlichen Straßenverkehr statt. Dabei werden die 8 Fahraufgaben (inkl. Benutzen von Fahrassistenzsystemen) sowie 3 Grundfahraufgaben geprüft.
Dazu gehören:


  • Geradeausfahren
  • Kurve
  • Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen
  • Kreuzung
  • Schienenverkehr
  • Haltestelle, Fußgängerüberweg
  • Kreisverkehr
  • Ein- und Ausfädelungsstreifen
  • Grundfahraufgaben
    • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
    • Umkehren
    • Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Je nach Region können sich Prüfungsstrecken, Verkehrsaufkommen und typische Fahrsituationen unterscheiden. Die Gesamtprüfungszeit beträgt zurzeit 55 Minuten.


Mit welchem Fahrzeug wird geprüft?

Die praktische Prüfung findet derzeit normalerweise mit einem Fahrzeug der Fahrschule statt.
Dabei handelt es sich um speziell ausgestattete Fahrschulfahrzeuge mit zusätzlichen Pedalen für die Fahrlehrkraft. Das Prüfungsfahrzeug entspricht der Fahrerlaubnisklasse, für die die Ausbildung erfolgt. Viele Fahrschüler absolvieren die praktische Prüfung daher mit dem Fahrzeug, mit dem sie zuvor bereits Fahrstunden durchgeführt haben.
Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt durch die Fahrschule.


Wer sitzt während der Prüfung im Fahrzeug?

Während der praktischen Prüfung befinden sich derzeit normalerweise mehrere Personen im Fahrzeug:


  • der Fahrschüler selbst,
  • der amtlich anerkannte Prüfer sowie
  • die Fahrlehrkraft.

Die Fahrlehrkraft begleitet die Prüfung unter anderem aus organisatorischen und sicherheitsrelevanten Gründen. Das Prüfungsfahrzeug verfügt zusätzlich über besondere Sicherheitseinrichtungen wie Doppelpedale.


Erfährt die Fahrschule mein Ergebnis?

Ja. Das Ergebnis der praktischen Prüfung wird derzeit in der Regel auch der Fahrschule mitgeteilt. Dadurch kann die Fahrschule den weiteren Ablauf organisieren – beispielsweise bei einer bestandenen Prüfung die letzten Schritte bis zur Fahrerlaubnis oder bei einer nicht bestandenen Prüfung weitere Ausbildungsfahrten und einen neuen Prüfungstermin. Die praktische Prüfung ist damit organisatorisch weiterhin eng mit der Fahrschulausbildung verbunden.


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