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Fahrschulreform 2027:
Die Fahrstunden in der Fahrschule

Auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform bleibt die praktische Ausbildung im Straßenverkehr voraussichtlich ein zentraler Bestandteil des Führerscheinerwerbs. Fahrstunden dienen nicht nur dem sicheren Bedienen eines Fahrzeugs, sondern auch dem Erkennen von Gefahrensituationen, dem vorausschauenden Fahren und dem sicheren Verhalten im Straßenverkehr. Viele organisatorische und praktische Abläufe der Fahrausbildung erfolgen derzeit weiterhin direkt über die Fahrschule und die Fahrlehrkraft.


Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Für die Fahrerlaubnis Klasse B gibt es derzeit keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an normalen Fahrstunden. Wie viele praktische Fahrstunden notwendig sind, hängt unter anderem vom individuellen Lerntempo, von Vorerfahrungen und von der persönlichen Sicherheit im Straßenverkehr ab. Vorgeschrieben sind allerdings bestimmte Sonderfahrten.

Sonderfahrten
Klasse B
Aktuelle
Regelung
Diskutierter
Reformstand
Überlandfahrten 5x 45 Minuten 1x 45 Minuten
Autobahnfahrten 4x 45 Minuten 1x 45 Minuten
Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit 3x 45 Minuten 1x 45 Minuten

Gesamtzahl
12x 45 Minuten 3x 45 Minuten
Stand: aktueller Referentenentwurf / politische Diskussion.
Änderungen bis zum endgültigen Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

Zusätzlich absolvieren viele Lernende weitere Übungsfahrten, bis die Fahrschule die notwendige Prüfungsreife für die praktische Prüfung sieht.
Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird auch über zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrschulausbildung diskutiert. Ob sich dadurch langfristig Änderungen bei Umfang oder Struktur der Fahrstunden ergeben könnten, ist derzeit noch offen.


Was sind Sonderfahrten?

Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden, die unter bestimmten Bedingungen stattfinden müssen. Sie gehören zur praktischen Ausbildung für die Fahrerlaubnis Klasse B.

Derzeit umfassen Sonderfahrten unter anderem:

  • Fahrten auf Landstraßen,
  • Fahrten auf Autobahnen sowie
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Ziel dieser Fahrstunden ist es, Lernende auf unterschiedliche Verkehrssituationen und Fahrbedingungen vorzubereiten.
Dazu gehören zum Beispiel höhere Geschwindigkeiten, schwierige Sichtverhältnisse oder das sichere Verhalten auf längeren Strecken. Sonderfahrten finden normalerweise erst statt, wenn grundlegende Fahrzeugbedienung und sicheres Fahren im normalen Straßenverkehr bereits ausreichend beherrscht werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit auch über Veränderungen bei Anzahl und Umfang der Sonderfahrten diskutiert. Viele konkrete Regelungen sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen.


Kann ich zusätzliche Fahrpraxis bekommen?

Möglicherweise ja. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit diskutiert, zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrschulausbildung zu ermöglichen. Ziel solcher Modelle könnte sein, mehr praktische Fahrerfahrung vor der praktischen Prüfung zu sammeln. Diskutiert werden unter anderem begleitete Fahrten mit erfahrenen Begleitpersonen außerhalb regulärer Fahrstunden. Befürwortende erhoffen sich dadurch mehr Fahrpraxis im Alltag und eine bessere Vorbereitung auf unterschiedliche Verkehrssituationen.
Viele konkrete Fragen sind derzeit allerdings noch offen.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Anforderungen an Begleitpersonen,
  • Versicherungsschutz,
  • Dokumentation der Fahrpraxis oder
  • mögliche Mindestvorgaben für zusätzliche Fahrten.

Derzeit bleibt die praktische Ausbildung in der Fahrschule weiterhin der zentrale Bestandteil des Führerscheinerwerbs.


Könnte sich die Zahl der Fahrstunden ändern?

Möglicherweise teilweise ja. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit diskutiert, einzelne Bestandteile der praktischen Ausbildung flexibler zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Überlegungen:

  • den Umfang der verpflichtenden Sonderfahrten zu verändern,
  • zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule zu ermöglichen oder
  • praktische Ausbildung stärker am individuellen Lernfortschritt auszurichten.

Befürwortende der Reform erhoffen sich dadurch unter anderem:

  • mehr praktische Fahrerfahrung,
  • flexiblere Ausbildungswege und
  • möglicherweise geringere Gesamtkosten.

Viele konkrete Regelungen stehen derzeit allerdings noch nicht endgültig fest. Auch künftig dürfte die Einschätzung der Prüfungsreife durch Fahrlehrkräfte und Fahrschule weiterhin eine wichtige Rolle spielen.


Welche Rolle spielt die Fahrlehrkraft künftig?

Auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform dürfte die Fahrlehrkraft weiterhin eine zentrale Rolle bei der praktischen Ausbildung spielen. Fahrlehrkräfte vermitteln nicht nur Fahrzeugbedienung und Verkehrsregeln, sondern unterstützen Lernende auch beim sicheren Verhalten im Straßenverkehr, beim Erkennen von Gefahrensituationen und bei der Vorbereitung auf die praktische Prüfung.
Im Zusammenhang mit der Reform wird allerdings diskutiert, praktische Ausbildung und zusätzliche Fahrpraxis künftig flexibler miteinander zu kombinieren. Dadurch könnte sich die Rolle der Fahrlehrkraft teilweise verändern – weg von einzelnen Pflichtfahrstunden und stärker hin zu individueller Lernbegleitung, Einschätzung der Prüfungsreife und gezielter Unterstützung im Lernprozess.
Viele konkrete Regelungen der Reform stehen derzeit allerdings noch nicht endgültig fest.


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Fachbücher, Verwaltungssoftware und Audioangebote

Bücher und eBooks

Lern- und Lehrbücher mit klarer Struktur und verständlichem Aufbau.

Verwaltungssoftware

Branchenspezifische Softwarelösungen zur Organisation und Verwaltung von Fahrschulen und Berufsbetreuungen sowie Unterrichtssoftware.

Audio für Meditation

Audioangebote für Ruhe, Konzentration und Meditation.

Fahrschulreform 2027:
Die Fahrstunden in der Fahrschule

Auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform bleibt die praktische Ausbildung im Straßenverkehr voraussichtlich ein zentraler Bestandteil des Führerscheinerwerbs. Fahrstunden dienen nicht nur dem sicheren Bedienen eines Fahrzeugs, sondern auch dem Erkennen von Gefahrensituationen, dem vorausschauenden Fahren und dem sicheren Verhalten im Straßenverkehr. Viele organisatorische und praktische Abläufe der Fahrausbildung erfolgen derzeit weiterhin direkt über die Fahrschule und die Fahrlehrkraft.


Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Für die Fahrerlaubnis Klasse B gibt es derzeit keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an normalen Fahrstunden. Wie viele praktische Fahrstunden notwendig sind, hängt unter anderem vom individuellen Lerntempo, von Vorerfahrungen und von der persönlichen Sicherheit im Straßenverkehr ab. Vorgeschrieben sind allerdings bestimmte Sonderfahrten.

Sonderfahrten
Klasse B
Aktuelle
Regelung
Diskutierter
Reformstand
Überlandfahrten 5x 45 Minuten 1x 45 Minuten
Autobahnfahrten 4x 45 Minuten 1x 45 Minuten
Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit 3x 45 Minuten 1x 45 Minuten

Gesamtzahl
12x 45 Minuten 3x 45 Minuten
Stand: aktueller Referentenentwurf / politische Diskussion.
Änderungen bis zum endgültigen Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

Zusätzlich absolvieren viele Lernende weitere Übungsfahrten, bis die Fahrschule die notwendige Prüfungsreife für die praktische Prüfung sieht.
Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird auch über zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrschulausbildung diskutiert. Ob sich dadurch langfristig Änderungen bei Umfang oder Struktur der Fahrstunden ergeben könnten, ist derzeit noch offen.


Was sind Sonderfahrten?

Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden, die unter bestimmten Bedingungen stattfinden müssen. Sie gehören zur praktischen Ausbildung für die Fahrerlaubnis Klasse B.

Derzeit umfassen Sonderfahrten unter anderem:

  • Fahrten auf Landstraßen,
  • Fahrten auf Autobahnen sowie
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Ziel dieser Fahrstunden ist es, Lernende auf unterschiedliche Verkehrssituationen und Fahrbedingungen vorzubereiten.
Dazu gehören zum Beispiel höhere Geschwindigkeiten, schwierige Sichtverhältnisse oder das sichere Verhalten auf längeren Strecken. Sonderfahrten finden normalerweise erst statt, wenn grundlegende Fahrzeugbedienung und sicheres Fahren im normalen Straßenverkehr bereits ausreichend beherrscht werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit auch über Veränderungen bei Anzahl und Umfang der Sonderfahrten diskutiert. Viele konkrete Regelungen sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen.


Kann ich zusätzliche Fahrpraxis bekommen?

Möglicherweise ja. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit diskutiert, zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrschulausbildung zu ermöglichen. Ziel solcher Modelle könnte sein, mehr praktische Fahrerfahrung vor der praktischen Prüfung zu sammeln. Diskutiert werden unter anderem begleitete Fahrten mit erfahrenen Begleitpersonen außerhalb regulärer Fahrstunden. Befürwortende erhoffen sich dadurch mehr Fahrpraxis im Alltag und eine bessere Vorbereitung auf unterschiedliche Verkehrssituationen.
Viele konkrete Fragen sind derzeit allerdings noch offen.
Dazu gehören beispielsweise:


  • Anforderungen an Begleitpersonen,
  • Versicherungsschutz,
  • Dokumentation der Fahrpraxis oder
  • mögliche Mindestvorgaben für zusätzliche Fahrten.

Derzeit bleibt die praktische Ausbildung in der Fahrschule weiterhin der zentrale Bestandteil des Führerscheinerwerbs.


Könnte sich die Zahl der Fahrstunden ändern?

Möglicherweise teilweise ja. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit diskutiert, einzelne Bestandteile der praktischen Ausbildung flexibler zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Überlegungen:


  • den Umfang der verpflichtenden Sonderfahrten zu verändern,
  • zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule zu ermöglichen oder
  • praktische Ausbildung stärker am individuellen Lernfortschritt auszurichten.

Befürwortende der Reform erhoffen sich dadurch unter anderem:


  • mehr praktische Fahrerfahrung,
  • flexiblere Ausbildungswege und
  • möglicherweise geringere Gesamtkosten.

Viele konkrete Regelungen stehen derzeit allerdings noch nicht endgültig fest. Auch künftig dürfte die Einschätzung der Prüfungsreife durch Fahrlehrkräfte und Fahrschule weiterhin eine wichtige Rolle spielen.


Welche Rolle spielt die Fahrlehrkraft künftig?

Auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform dürfte die Fahrlehrkraft weiterhin eine zentrale Rolle bei der praktischen Ausbildung spielen. Fahrlehrkräfte vermitteln nicht nur Fahrzeugbedienung und Verkehrsregeln, sondern unterstützen Lernende auch beim sicheren Verhalten im Straßenverkehr, beim Erkennen von Gefahrensituationen und bei der Vorbereitung auf die praktische Prüfung.
Im Zusammenhang mit der Reform wird allerdings diskutiert, praktische Ausbildung und zusätzliche Fahrpraxis künftig flexibler miteinander zu kombinieren. Dadurch könnte sich die Rolle der Fahrlehrkraft teilweise verändern – weg von einzelnen Pflichtfahrstunden und stärker hin zu individueller Lernbegleitung, Einschätzung der Prüfungsreife und gezielter Unterstützung im Lernprozess.
Viele konkrete Regelungen der Reform stehen derzeit allerdings noch nicht endgültig fest.


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Die Fahrstunden in der Fahrschule

Auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform bleibt die praktische Ausbildung im Straßenverkehr voraussichtlich ein zentraler Bestandteil des Führerscheinerwerbs. Fahrstunden dienen nicht nur dem sicheren Bedienen eines Fahrzeugs, sondern auch dem Erkennen von Gefahrensituationen, dem vorausschauenden Fahren und dem sicheren Verhalten im Straßenverkehr. Viele organisatorische und praktische Abläufe der Fahrausbildung erfolgen derzeit weiterhin direkt über die Fahrschule und die Fahrlehrkraft.


Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Für die Fahrerlaubnis Klasse B gibt es derzeit keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an normalen Fahrstunden. Wie viele praktische Fahrstunden notwendig sind, hängt unter anderem vom individuellen Lerntempo, von Vorerfahrungen und von der persönlichen Sicherheit im Straßenverkehr ab. Vorgeschrieben sind allerdings bestimmte Sonderfahrten.

Sonderfahrten
Klasse B
Aktuelle
Regelung
Diskutierter
Reformstand
Überlandfahrten 5x 45 Minuten 1x 45 Minuten
Autobahnfahrten 4x 45 Minuten 1x 45 Minuten
Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit 3x 45 Minuten 1x 45 Minuten

Gesamtzahl
12x 45 Minuten 3x 45 Minuten
Stand: aktueller Referentenentwurf / politische Diskussion.
Änderungen bis zum endgültigen Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

Zusätzlich absolvieren viele Lernende weitere Übungsfahrten, bis die Fahrschule die notwendige Prüfungsreife für die praktische Prüfung sieht.
Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird auch über zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrschulausbildung diskutiert. Ob sich dadurch langfristig Änderungen bei Umfang oder Struktur der Fahrstunden ergeben könnten, ist derzeit noch offen.


Was sind Sonderfahrten?

Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden, die unter bestimmten Bedingungen stattfinden müssen. Sie gehören zur praktischen Ausbildung für die Fahrerlaubnis Klasse B.

Derzeit umfassen Sonderfahrten unter anderem:

  • Fahrten auf Landstraßen,
  • Fahrten auf Autobahnen sowie
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Ziel dieser Fahrstunden ist es, Lernende auf unterschiedliche Verkehrssituationen und Fahrbedingungen vorzubereiten.
Dazu gehören zum Beispiel höhere Geschwindigkeiten, schwierige Sichtverhältnisse oder das sichere Verhalten auf längeren Strecken. Sonderfahrten finden normalerweise erst statt, wenn grundlegende Fahrzeugbedienung und sicheres Fahren im normalen Straßenverkehr bereits ausreichend beherrscht werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit auch über Veränderungen bei Anzahl und Umfang der Sonderfahrten diskutiert. Viele konkrete Regelungen sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen.


Kann ich zusätzliche Fahrpraxis bekommen?

Möglicherweise ja. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit diskutiert, zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrschulausbildung zu ermöglichen. Ziel solcher Modelle könnte sein, mehr praktische Fahrerfahrung vor der praktischen Prüfung zu sammeln. Diskutiert werden unter anderem begleitete Fahrten mit erfahrenen Begleitpersonen außerhalb regulärer Fahrstunden. Befürwortende erhoffen sich dadurch mehr Fahrpraxis im Alltag und eine bessere Vorbereitung auf unterschiedliche Verkehrssituationen.
Viele konkrete Fragen sind derzeit allerdings noch offen.
Dazu gehören beispielsweise:


  • Anforderungen an Begleitpersonen,
  • Versicherungsschutz,
  • Dokumentation der Fahrpraxis oder
  • mögliche Mindestvorgaben für zusätzliche Fahrten.

Derzeit bleibt die praktische Ausbildung in der Fahrschule weiterhin der zentrale Bestandteil des Führerscheinerwerbs.


Könnte sich die Zahl der Fahrstunden ändern?

Möglicherweise teilweise ja. Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit diskutiert, einzelne Bestandteile der praktischen Ausbildung flexibler zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Überlegungen:


  • den Umfang der verpflichtenden Sonderfahrten zu verändern,
  • zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule zu ermöglichen oder
  • praktische Ausbildung stärker am individuellen Lernfortschritt auszurichten.

Befürwortende der Reform erhoffen sich dadurch unter anderem:


  • mehr praktische Fahrerfahrung,
  • flexiblere Ausbildungswege und
  • möglicherweise geringere Gesamtkosten.

Viele konkrete Regelungen stehen derzeit allerdings noch nicht endgültig fest. Auch künftig dürfte die Einschätzung der Prüfungsreife durch Fahrlehrkräfte und Fahrschule weiterhin eine wichtige Rolle spielen.


Welche Rolle spielt die Fahrlehrkraft künftig?

Auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform dürfte die Fahrlehrkraft weiterhin eine zentrale Rolle bei der praktischen Ausbildung spielen. Fahrlehrkräfte vermitteln nicht nur Fahrzeugbedienung und Verkehrsregeln, sondern unterstützen Lernende auch beim sicheren Verhalten im Straßenverkehr, beim Erkennen von Gefahrensituationen und bei der Vorbereitung auf die praktische Prüfung.
Im Zusammenhang mit der Reform wird allerdings diskutiert, praktische Ausbildung und zusätzliche Fahrpraxis künftig flexibler miteinander zu kombinieren. Dadurch könnte sich die Rolle der Fahrlehrkraft teilweise verändern – weg von einzelnen Pflichtfahrstunden und stärker hin zu individueller Lernbegleitung, Einschätzung der Prüfungsreife und gezielter Unterstützung im Lernprozess.
Viele konkrete Regelungen der Reform stehen derzeit allerdings noch nicht endgültig fest.


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