Fahrschulreform 2027:
Die neue Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Fahrschulreform ist die Diskussion über zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrschulausbildung. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Fahrschüler künftig einen Teil ihrer praktischen Fahrerfahrung auch außerhalb regulärer Fahrstunden sammeln könnten – beispielsweise mit erfahrenen Begleitpersonen im Alltag. Befürworter erhoffen sich davon mehr praktische Fahrerfahrung und flexiblere Ausbildungswege. Viele konkrete Regelungen und organisatorische Fragen sind derzeit allerdings noch offen.
Was ist mit „Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule“ gemeint?
Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit diskutiert, zusätzliche praktische Fahrerfahrung außerhalb regulärer Fahrstunden zu ermöglichen. Dabei könnten Fahrschüler nach einem bestimmten Ausbildungsstand weitere Fahrpraxis gemeinsam mit erfahrenen Begleitpersonen sammeln – beispielsweise im normalen Straßenverkehr und im Alltag. Diskutiert werden unter anderem:
- begleitete Fahrten außerhalb der Fahrschule,
- zusätzliche Übungsphasen zwischen regulären Fahrstunden sowie
- praktische Fahrerfahrung auf unterschiedlichen Strecken und in verschiedenen Verkehrssituationen.
Ziel solcher Modelle könnte sein, mehr praktische Fahrpraxis vor der praktischen Prüfung zu ermöglichen und
Fahrschüler besser auf den späteren Straßenverkehr vorzubereiten.
Viele konkrete Regelungen der geplanten Reform sind derzeit allerdings noch offen.
Wer dürfte mich begleiten?
Nach aktuellem Stand der Reformdiskussion sollen zusätzliche Fahrten außerhalb der Fahrschule nicht allein, sondern
nur gemeinsam mit erfahrenen Begleitpersonen möglich sein.
Diskutiert werden dabei unter anderem Anforderungen:
- an Mindestalter,
- Fahrerfahrung,
- mögliche Vorbelastungen im Straßenverkehr sowie
- den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Teilweise wird auch über Schulungen oder besondere Voraussetzungen für Begleitpersonen gesprochen. Viele konkrete Regelungen sind derzeit allerdings noch nicht endgültig festgelegt. Wer künftig tatsächlich als Begleitperson zugelassen werden könnte, ist daher derzeit noch offen.
Welche Voraussetzungen müsste ich erfüllen?
Nach aktuellem Stand der Reformdiskussion soll zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule
erst nach einem bestimmten Ausbildungsstand möglich sein.
Diskutiert werden unter anderem Voraussetzungen wie:
- eine bereits begonnene praktische Ausbildung in der Fahrschule,
- erfolgreich absolvierte Theoriephasen,
- eine ausreichende Einschätzung der Fahrkompetenz durch die Fahrschule oder
- eine bestimmte Anzahl bereits absolvierter Fahrstunden.
Teilweise wird außerdem vorgeschlagen, dass zusätzliche Fahrpraxis erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung
möglich sein könnte.
Ziel solcher Voraussetzungen wäre es, zusätzliche Fahrpraxis nur dann zu ermöglichen, wenn
grundlegende Kenntnisse und sicheres Verhalten im Straßenverkehr bereits ausreichend vorhanden sind.
Viele konkrete Regelungen der geplanten Reform stehen derzeit allerdings noch nicht endgültig fest.
Wäre ich dabei versichert?
Diese Frage gehört derzeit zu den wichtigsten offenen Punkten der geplanten Fahrschulreform.
Grundsätzlich wird diskutiert, zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule nur unter klar geregelten Bedingungen
zu ermöglichen. Dazu dürfte voraussichtlich auch der Versicherungsschutz gehören.
Noch offen sind derzeit unter anderem Fragen:
- zur Haftung bei Unfällen,
- zum Versicherungsschutz der beteiligten Fahrzeuge,
- zur Verantwortung der Begleitperson sowie
- zu möglichen besonderen Versicherungsregelungen für zusätzliche Übungsfahrten.
Viele konkrete Regelungen wurden bisher noch nicht endgültig festgelegt. Im aktuellen Ausbildungssystem erfolgt die praktische Ausbildung weiterhin im Fahrschulfahrzeug mit speziell abgesichertem Versicherungsschutz über die Fahrschule.
Wie würde die Fahrpraxis dokumentiert?
Nach aktuellem Stand der Reformdiskussion wird auch über Möglichkeiten zur Dokumentation zusätzlicher Fahrpraxis
außerhalb der Fahrschule gesprochen.
Diskutiert werden unter anderem:
- Fahrtennachweise,
- digitale Fahrtenprotokolle,
- Bestätigungen durch Begleitpersonen oder
- die Erfassung bestimmter Fahrzeiten und Strecken.
Ziel solcher Dokumentationen könnte sein, zusätzliche Fahrpraxis nachvollziehbar zu machen und
die praktische Ausbildung besser in den gesamten Ausbildungsablauf einzubinden.
Dabei könnten auch Fahrschulen weiterhin eine wichtige Rolle spielen –
beispielsweise bei der Einschätzung des Ausbildungsstands und der Vorbereitung auf die praktische Prüfung.
Viele konkrete Regelungen zur Dokumentation zusätzlicher Fahrpraxis sind derzeit allerdings noch offen.
Würde die Fahrschule weiterhin beteiligt bleiben?
Voraussichtlich ja. Auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform dürfte die Fahrschule weiterhin eine zentrale Rolle beim Erwerb der Fahrerlaubnis spielen. Diskutiert wird derzeit vor allem, zusätzliche Fahrpraxis außerhalb regulärer Fahrstunden ergänzend zur klassischen Fahrschulausbildung zu ermöglichen – nicht als vollständiger Ersatz. Die Fahrschule könnte deshalb auch künftig unter anderem wichtig bleiben:
- für die Einschätzung der Prüfungsreife,
- für die Vorbereitung auf Prüfungen
- sowie für organisatorische Abläufe rund um die Fahrerlaubnis.
Im Zusammenhang mit der Reform wird allerdings auch darüber diskutiert, einzelne Ausbildungsbestandteile flexibler zu gestalten. Wie die genaue Zusammenarbeit zwischen Fahrschule, Begleitpersonen und technischen Prüfstellen künftig aussehen könnte, ist derzeit noch offen.
Könnte dadurch der Führerschein günstiger werden?
Möglicherweise teilweise ja. Befürworter der geplanten Fahrschulreform erhoffen sich unter anderem, dass
zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule langfristig zu geringeren Ausbildungskosten führen könnte.
Die Idee dahinter: Wenn Fahrschüler zusätzliche praktische Erfahrung auch außerhalb regulärer Fahrstunden sammeln können,
könnten möglicherweise weniger kostenintensive Ausbildungsfahrten in der Fahrschule notwendig werden.
Ob der Führerschein dadurch tatsächlich günstiger wird, hängt allerdings von vielen Faktoren ab.
Dazu gehören unter anderem:
- die konkrete Ausgestaltung der Reform,
- zusätzliche Anforderungen an Begleitpersonen,
- mögliche Versicherungsregelungen,
- regionale Preisunterschiede sowie
- der individuelle Ausbildungsbedarf.
Viele konkrete Regelungen stehen derzeit noch nicht endgültig fest.
Beispielrechnungen zum möglichen Ablauf und zu denkbaren Kostenmodellen:
Führerschein heute: [Link zur Beispielrechnung]
Mögliches Reformmodell: [Link zur Beispielrechnung]
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Fachbücher, Verwaltungssoftware und Audioangebote
Bücher und eBooks
Lern- und Lehrbücher mit klarer Struktur und verständlichem Aufbau.
Verwaltungssoftware
Branchenspezifische Softwarelösungen zur Organisation und Verwaltung von Fahrschulen und Berufsbetreuungen sowie Unterrichtssoftware.
Audio für Meditation
Audioangebote für Ruhe, Konzentration und Meditation.
Fahrschulreform 2027:
Die neue Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Fahrschulreform ist die Diskussion über zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrschulausbildung. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Fahrschüler künftig einen Teil ihrer praktischen Fahrerfahrung auch außerhalb regulärer Fahrstunden sammeln könnten – beispielsweise mit erfahrenen Begleitpersonen im Alltag. Befürworter erhoffen sich davon mehr praktische Fahrerfahrung und flexiblere Ausbildungswege. Viele konkrete Regelungen und organisatorische Fragen sind derzeit allerdings noch offen.
Was ist mit „Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule“ gemeint?
Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit diskutiert, zusätzliche praktische Fahrerfahrung außerhalb regulärer Fahrstunden zu ermöglichen. Dabei könnten Fahrschüler nach einem bestimmten Ausbildungsstand weitere Fahrpraxis gemeinsam mit erfahrenen Begleitpersonen sammeln – beispielsweise im normalen Straßenverkehr und im Alltag. Diskutiert werden unter anderem:
- begleitete Fahrten außerhalb der Fahrschule,
- zusätzliche Übungsphasen zwischen regulären Fahrstunden sowie
- praktische Fahrerfahrung auf unterschiedlichen Strecken und in verschiedenen Verkehrssituationen.
Ziel solcher Modelle könnte sein, mehr praktische Fahrpraxis vor der praktischen Prüfung zu ermöglichen und
Fahrschüler besser auf den späteren Straßenverkehr vorzubereiten.
Viele konkrete Regelungen der geplanten Reform sind derzeit allerdings noch offen.
Wer dürfte mich begleiten?
Nach aktuellem Stand der Reformdiskussion sollen zusätzliche Fahrten außerhalb der Fahrschule nicht allein, sondern
nur gemeinsam mit erfahrenen Begleitpersonen möglich sein.
Diskutiert werden dabei unter anderem Anforderungen:
- an Mindestalter,
- Fahrerfahrung,
- mögliche Vorbelastungen im Straßenverkehr sowie
- den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Teilweise wird auch über Schulungen oder besondere Voraussetzungen für Begleitpersonen gesprochen. Viele konkrete Regelungen sind derzeit allerdings noch nicht endgültig festgelegt. Wer künftig tatsächlich als Begleitperson zugelassen werden könnte, ist daher derzeit noch offen.
Welche Voraussetzungen müsste ich erfüllen?
Nach aktuellem Stand der Reformdiskussion soll zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule
erst nach einem bestimmten Ausbildungsstand möglich sein.
Diskutiert werden unter anderem Voraussetzungen wie:
- eine bereits begonnene praktische Ausbildung in der Fahrschule,
- erfolgreich absolvierte Theoriephasen,
- eine ausreichende Einschätzung der Fahrkompetenz durch die Fahrschule oder
- eine bestimmte Anzahl bereits absolvierter Fahrstunden.
Teilweise wird außerdem vorgeschlagen, dass zusätzliche Fahrpraxis erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung
möglich sein könnte.
Ziel solcher Voraussetzungen wäre es, zusätzliche Fahrpraxis nur dann zu ermöglichen, wenn
grundlegende Kenntnisse und sicheres Verhalten im Straßenverkehr bereits ausreichend vorhanden sind.
Viele konkrete Regelungen der geplanten Reform stehen derzeit allerdings noch nicht endgültig fest.
Wäre ich dabei versichert?
Diese Frage gehört derzeit zu den wichtigsten offenen Punkten der geplanten Fahrschulreform.
Grundsätzlich wird diskutiert, zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule nur unter klar geregelten Bedingungen
zu ermöglichen. Dazu dürfte voraussichtlich auch der Versicherungsschutz gehören.
Noch offen sind derzeit unter anderem Fragen:
- zur Haftung bei Unfällen,
- zum Versicherungsschutz der beteiligten Fahrzeuge,
- zur Verantwortung der Begleitperson sowie
- zu möglichen besonderen Versicherungsregelungen für zusätzliche Übungsfahrten.
Viele konkrete Regelungen wurden bisher noch nicht endgültig festgelegt. Im aktuellen Ausbildungssystem erfolgt die praktische Ausbildung weiterhin im Fahrschulfahrzeug mit speziell abgesichertem Versicherungsschutz über die Fahrschule.
Wie würde die Fahrpraxis dokumentiert?
Nach aktuellem Stand der Reformdiskussion wird auch über Möglichkeiten zur Dokumentation zusätzlicher Fahrpraxis
außerhalb der Fahrschule gesprochen.
Diskutiert werden unter anderem:
- Fahrtennachweise,
- digitale Fahrtenprotokolle,
- Bestätigungen durch Begleitpersonen oder
- die Erfassung bestimmter Fahrzeiten und Strecken.
Ziel solcher Dokumentationen könnte sein, zusätzliche Fahrpraxis nachvollziehbar zu machen und
die praktische Ausbildung besser in den gesamten Ausbildungsablauf einzubinden.
Dabei könnten auch Fahrschulen weiterhin eine wichtige Rolle spielen –
beispielsweise bei der Einschätzung des Ausbildungsstands und der Vorbereitung auf die praktische Prüfung.
Viele konkrete Regelungen zur Dokumentation zusätzlicher Fahrpraxis sind derzeit allerdings noch offen.
Würde die Fahrschule weiterhin beteiligt bleiben?
Voraussichtlich ja. Auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform dürfte die Fahrschule weiterhin eine zentrale Rolle beim Erwerb der Fahrerlaubnis spielen. Diskutiert wird derzeit vor allem, zusätzliche Fahrpraxis außerhalb regulärer Fahrstunden ergänzend zur klassischen Fahrschulausbildung zu ermöglichen – nicht als vollständiger Ersatz. Die Fahrschule könnte deshalb auch künftig unter anderem wichtig bleiben:
- für die Einschätzung der Prüfungsreife,
- für die Vorbereitung auf Prüfungen
- sowie für organisatorische Abläufe rund um die Fahrerlaubnis.
Im Zusammenhang mit der Reform wird allerdings auch darüber diskutiert, einzelne Ausbildungsbestandteile flexibler zu gestalten. Wie die genaue Zusammenarbeit zwischen Fahrschule, Begleitpersonen und technischen Prüfstellen künftig aussehen könnte, ist derzeit noch offen.
Könnte dadurch der Führerschein günstiger werden?
Möglicherweise teilweise ja. Befürworter der geplanten Fahrschulreform erhoffen sich unter anderem, dass
zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule langfristig zu geringeren Ausbildungskosten führen könnte.
Die Idee dahinter: Wenn Fahrschüler zusätzliche praktische Erfahrung auch außerhalb regulärer Fahrstunden sammeln können,
könnten möglicherweise weniger kostenintensive Ausbildungsfahrten in der Fahrschule notwendig werden.
Ob der Führerschein dadurch tatsächlich günstiger wird, hängt allerdings von vielen Faktoren ab.
Dazu gehören unter anderem:
- die konkrete Ausgestaltung der Reform,
- zusätzliche Anforderungen an Begleitpersonen,
- mögliche Versicherungsregelungen,
- regionale Preisunterschiede sowie
- der individuelle Ausbildungsbedarf.
Viele konkrete Regelungen stehen derzeit noch nicht endgültig fest.
Beispielrechnungen zum möglichen Ablauf und zu denkbaren Kostenmodellen:
Die Kosten für einen Führerschein hängen stark ab von der Region.
| Klasse B (Schaltwagen und Schaltprüfung) |
Normallerner | Spätbesteher |
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Fahrschulreform 2027:
Die neue Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Fahrschulreform ist die Diskussion über zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrschulausbildung. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Fahrschüler künftig einen Teil ihrer praktischen Fahrerfahrung auch außerhalb regulärer Fahrstunden sammeln könnten – beispielsweise mit erfahrenen Begleitpersonen im Alltag. Befürworter erhoffen sich davon mehr praktische Fahrerfahrung und flexiblere Ausbildungswege. Viele konkrete Regelungen und organisatorische Fragen sind derzeit allerdings noch offen.
Was ist mit „Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule“ gemeint?
Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrschulreform wird derzeit diskutiert, zusätzliche praktische Fahrerfahrung außerhalb regulärer Fahrstunden zu ermöglichen. Dabei könnten Fahrschüler nach einem bestimmten Ausbildungsstand weitere Fahrpraxis gemeinsam mit erfahrenen Begleitpersonen sammeln – beispielsweise im normalen Straßenverkehr und im Alltag. Diskutiert werden unter anderem:
- begleitete Fahrten außerhalb der Fahrschule,
- zusätzliche Übungsphasen zwischen regulären Fahrstunden sowie
- praktische Fahrerfahrung auf unterschiedlichen Strecken und in verschiedenen Verkehrssituationen.
Ziel solcher Modelle könnte sein, mehr praktische Fahrpraxis vor der praktischen Prüfung zu ermöglichen und
Fahrschüler besser auf den späteren Straßenverkehr vorzubereiten.
Viele konkrete Regelungen der geplanten Reform sind derzeit allerdings noch offen.
Wer dürfte mich begleiten?
Nach aktuellem Stand der Reformdiskussion sollen zusätzliche Fahrten außerhalb der Fahrschule nicht allein, sondern
nur gemeinsam mit erfahrenen Begleitpersonen möglich sein.
Diskutiert werden dabei unter anderem Anforderungen:
- an Mindestalter,
- Fahrerfahrung,
- mögliche Vorbelastungen im Straßenverkehr sowie
- den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Teilweise wird auch über Schulungen oder besondere Voraussetzungen für Begleitpersonen gesprochen. Viele konkrete Regelungen sind derzeit allerdings noch nicht endgültig festgelegt. Wer künftig tatsächlich als Begleitperson zugelassen werden könnte, ist daher derzeit noch offen.
Welche Voraussetzungen müsste ich erfüllen?
Nach aktuellem Stand der Reformdiskussion soll zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule
erst nach einem bestimmten Ausbildungsstand möglich sein.
Diskutiert werden unter anderem Voraussetzungen wie:
- eine bereits begonnene praktische Ausbildung in der Fahrschule,
- erfolgreich absolvierte Theoriephasen,
- eine ausreichende Einschätzung der Fahrkompetenz durch die Fahrschule oder
- eine bestimmte Anzahl bereits absolvierter Fahrstunden.
Teilweise wird außerdem vorgeschlagen, dass zusätzliche Fahrpraxis erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung
möglich sein könnte.
Ziel solcher Voraussetzungen wäre es, zusätzliche Fahrpraxis nur dann zu ermöglichen, wenn
grundlegende Kenntnisse und sicheres Verhalten im Straßenverkehr bereits ausreichend vorhanden sind.
Viele konkrete Regelungen der geplanten Reform stehen derzeit allerdings noch nicht endgültig fest.
Wäre ich dabei versichert?
Diese Frage gehört derzeit zu den wichtigsten offenen Punkten der geplanten Fahrschulreform.
Grundsätzlich wird diskutiert, zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule nur unter klar geregelten Bedingungen
zu ermöglichen. Dazu dürfte voraussichtlich auch der Versicherungsschutz gehören.
Noch offen sind derzeit unter anderem Fragen:
- zur Haftung bei Unfällen,
- zum Versicherungsschutz der beteiligten Fahrzeuge,
- zur Verantwortung der Begleitperson sowie
- zu möglichen besonderen Versicherungsregelungen für zusätzliche Übungsfahrten.
Viele konkrete Regelungen wurden bisher noch nicht endgültig festgelegt. Im aktuellen Ausbildungssystem erfolgt die praktische Ausbildung weiterhin im Fahrschulfahrzeug mit speziell abgesichertem Versicherungsschutz über die Fahrschule.
Wie würde die Fahrpraxis dokumentiert?
Nach aktuellem Stand der Reformdiskussion wird auch über Möglichkeiten zur Dokumentation zusätzlicher Fahrpraxis
außerhalb der Fahrschule gesprochen.
Diskutiert werden unter anderem:
- Fahrtennachweise,
- digitale Fahrtenprotokolle,
- Bestätigungen durch Begleitpersonen oder
- die Erfassung bestimmter Fahrzeiten und Strecken.
Ziel solcher Dokumentationen könnte sein, zusätzliche Fahrpraxis nachvollziehbar zu machen und
die praktische Ausbildung besser in den gesamten Ausbildungsablauf einzubinden.
Dabei könnten auch Fahrschulen weiterhin eine wichtige Rolle spielen –
beispielsweise bei der Einschätzung des Ausbildungsstands und der Vorbereitung auf die praktische Prüfung.
Viele konkrete Regelungen zur Dokumentation zusätzlicher Fahrpraxis sind derzeit allerdings noch offen.
Würde die Fahrschule weiterhin beteiligt bleiben?
Voraussichtlich ja. Auch im Rahmen der geplanten Fahrschulreform dürfte die Fahrschule weiterhin eine zentrale Rolle beim Erwerb der Fahrerlaubnis spielen. Diskutiert wird derzeit vor allem, zusätzliche Fahrpraxis außerhalb regulärer Fahrstunden ergänzend zur klassischen Fahrschulausbildung zu ermöglichen – nicht als vollständiger Ersatz. Die Fahrschule könnte deshalb auch künftig unter anderem wichtig bleiben:
- für die Einschätzung der Prüfungsreife,
- für die Vorbereitung auf Prüfungen
- sowie für organisatorische Abläufe rund um die Fahrerlaubnis.
Im Zusammenhang mit der Reform wird allerdings auch darüber diskutiert, einzelne Ausbildungsbestandteile flexibler zu gestalten. Wie die genaue Zusammenarbeit zwischen Fahrschule, Begleitpersonen und technischen Prüfstellen künftig aussehen könnte, ist derzeit noch offen.
Könnte dadurch der Führerschein günstiger werden?
Möglicherweise teilweise ja. Befürworter der geplanten Fahrschulreform erhoffen sich unter anderem, dass
zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule langfristig zu geringeren Ausbildungskosten führen könnte.
Die Idee dahinter: Wenn Fahrschüler zusätzliche praktische Erfahrung auch außerhalb regulärer Fahrstunden sammeln können,
könnten möglicherweise weniger kostenintensive Ausbildungsfahrten in der Fahrschule notwendig werden.
Ob der Führerschein dadurch tatsächlich günstiger wird, hängt allerdings von vielen Faktoren ab.
Dazu gehören unter anderem:
- die konkrete Ausgestaltung der Reform,
- zusätzliche Anforderungen an Begleitpersonen,
- mögliche Versicherungsregelungen,
- regionale Preisunterschiede sowie
- der individuelle Ausbildungsbedarf.
Viele konkrete Regelungen stehen derzeit noch nicht endgültig fest.
Beispielrechnungen zum möglichen Ablauf und zu denkbaren Kostenmodellen:
Die Kosten für einen Führerschein hängen stark ab von der Region.
Klasse B
(Schaltwagen und Schaltprüfung), Normallerner (mind. 17½ Jahre)
| vor der Reform | nach der Reform | |
|---|---|---|
| Grundbetrag | 149 € | 149 € |
| Sehtest | 12 € | 12 € |
| Erste-Hilfe-Kurs | 60 € | 60 € |
| Passfoto | 12 € | 12 € |
| Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde |
45,90 € | 45,90 € |
| Prüfungskosten bei der technischen Prüfstelle |
1x Theorie + 1x Praxis 154,82 € |
1x Theorie + 1x Praxis 154,82 € |
| Lermaterial |
60 € | 60 € |
| Fahrstunden (je 45 min) normale Übungsfahrten à 60 € |
||
| 1. Ausbildungsabschnitt Fahraufgaben: Geradeausfahren+Kurve |
6 Fahrstunden 360 € |
6 Fahrstunden 360 € |
| 2. Ausbildungsabschnitt Grundfahraufgaben (z.B. Parken) |
4 Fahrstunden 240 € |
2 Fahrstunden 120 € |
| 3. Ausbildungsabschnitt Fahraufgaben: Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren, Überholen Kreuzung, Schienenverkehr, Kreisverkehr |
10 Fahrstunden 600 € |
6 Fahrstunden 360 € |
| 4. Ausbildungsabschnitt Fahrpraxis mind. 1000 km (reine Fahrzeugkosten) | 0 € | 1000 km mind. 350 € |
| Fahrstunden (je 45 min) Sonderfahrten à 69 € |
||
| 5. Ausbildungsabschnitt Sonderfahrten Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, Fahren bei Dämmerung- und Dunkelheit, Fahrassistenzsysteme |
12 Fahrstunden 828 € |
3 Fahrstunden 207 € |
| Fahrstunden (je 45 min) normale Übungsfahrten |
||
| 6. Ausbildungsabschnitt Prüfungsvorbereitung Fahraufgaben: Alle 8 Fahraufgaben + Grundfahraufgaben Fahrassistenzsysteme + Abfahrkontrolle möglichst selbstständig zu lösen |
11 Fahrstunden 660 € |
diese Zahl ist sehr individuell 7 Fahrstunden 420 € |
| Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 50 € | 50 € |
| Entgelt für die Vorstellung zur praktischen Prüfung | 199 € | 199 € |
| Gesamtbetrag | 3430,72 € | 2559,72 € |
| grob geschätzte Ersparnis | 871 € | |
Klasse B
(Schaltwagen und Schaltprüfung), Spätbesteher (mind. 17½ Jahre)
| vor der Reform | nach der Reform | |
|---|---|---|
| Grundbetrag | 149 € | 149 € |
| Sehtest | 12 € | 12 € |
| Erste-Hilfe-Kurs | 60 € | 60 € |
| Passfoto | 12 € | 12 € |
| Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde |
45,90 € | 45,90 € |
| Prüfungskosten bei der technischen Prüfstelle |
Theorie (3x) + Praxis (2x) 334,63 € |
Theorie (2x) + Praxis (2x) 309,64 € |
| Lermaterial |
60 € | 60 € |
| Fahrstunden (je 45 min) normale Übungsfahrten à 60 € |
||
| 1. Ausbildungsabschnitt Fahraufgaben: Geradeausfahren+Kurve |
18 Fahrstunden 1080 € |
|
| 2. Ausbildungsabschnitt Grundfahraufgaben (z.B. Parken) |
12 Fahrstunden 720 € |
|
| 3. Ausbildungsabschnitt Fahraufgaben: Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren, Überholen Kreuzung, Schienenverkehr, Kreisverkehr |
30 Fahrstunden 1800 € |
|
| 4. Ausbildungsabschnitt Fahrpraxis (reine Fahrzeugkosten) | 0 € | mind. 350 € |
| Fahrstunden (je 45 min) Sonderfahrten à 69 € |
||
| 5. Ausbildungsabschnitt Sonderfahrten Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, Fahren bei Dämmerung- und Dunkelheit, Fahrassistenzsysteme |
12 Fahrstunden 828 € |
3 Fahrstunden 207 € |
| Fahrstunden (je 45 min) normale Übungsfahrten |
||
| 6. Ausbildungsabschnitt Prüfungsvorbereitung Fahraufgaben: Alle 8 Fahraufgaben + Grundfahraufgaben Fahrassistenzsysteme + Abfahrkontrolle möglichst selbstständig zu lösen |
33 Fahrstunden 1980 € |
|
| Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 50 € | 50 € |
| Entgelt für die Vorstellung zur praktischen Prüfung | 597 € | 398 € |
| Gesamtbetrag | ||
| grob geschätzte Ersparnis | ||